Ab sofort: IPSEN INDUSTRIAL PACKING verwiegt Ihre Container nach der neuen SOLAS

Die neue Herausforderung:
Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation IMO hat eine neue Regel zum SOLAS-Übereinkommen. Sie sieht vor, dass ab dem 01.07.2016 die Bruttomasse von Frachtcontainern dokumentiert sein muss, die auf Seeschiffen verladen werden. In Deutschland wurde die BG-Verkehr, Dienststelle Schiffssicherheit, mit der operativen Umsetzung beauftragt.

Zwei Wege zum Ziel - treffen Sie die richtige Wahl:
Es gibt nur zwei Methoden, nach der die VGM gemeldet werden darf.

Methode 1: Die VGM-Wiegenote
Wir verwiegen in Bremen fertig gepackte Container mit einer Waage der Genauigkeitsklasse IV gemäß der Richtlinie 2014/31/EG und erstellen eine Wiegenote.

Methode 2: Die Berechnungsmethode
Hier ist die VGM im Rahmen eines zertifizierten Verfahrens durch die genaue Bestimmung der Einzelmassen von Ladung, Ladungsträgern, Stau- und Sicherungsmaterial sowie der Taramasse des Containers und Addition aller Einzelmassen zu ermitteln. Für die Verwiegung der Einzelmassen ist eine Waage der Genauigkeitsklasse III zu verwenden und ein Berechnungsblatt gemäß der Mustervorlage der BG Verkehr zu erstellen.

Unsere Empfehlung: Bevorzugen Sie die VGM-Wiegenote.
Das VGM-Verfahren wird getrennt zum BL-Closing durchgeführt. Wir empfehlen die VGM-Wiegenote als Grundlage für Ihre BL zu verwenden um auf Nummer sicher zu gehen.

Einsichtige Gründe für dieses Verfahren.
Intensive Untersuchungen haben ergeben, dass falsch deklarierte Containergewichte einen nicht unerheblichen Anteil an schweren Schiffsunfällen und Havarien hatten. Ohne VGM-Wiegenote - keine Mitnahmegarantie! Gemäß der SOLAS-Richtline muss „rechtzeitig“ die VGMWiegenote beim Reeder vorliegen. Sonst droht eine Nichtbeladung und der Container bleibt im Hafen stehen, so die Aussage der BG-Verkehr.

Die BG-Verkehr überwacht die Umsetzung.
In Deutschland werden an den Häfen durch die BG-Verkehr stichprobenartig Kontrollwiegungen durchgeführt. Sollte bei einer Kontrolle festgestellt werden, dass die Bruttomasse falsch angegeben wurde, wird die Behörde ein Verladeverbot aussprechen. Es gilt solange, bis die verifizierte Bruttomasse vorliegt. Die Kosten von Kontrollwiegungen ohne Beanstandungen werden vom Bund übernommen. Ansonsten werden die Kontrollwiegungen und weitere Folgekosten dem auf den Dokumenten genannten Versender umgehend in Rechnung gestellt.

Mit IPSEN INDUSTRIAL PACKING sind Sie immer auf der sicheren Seite.

 

 


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